Absicherung
Sind Leiharbeitsbeschäftigte sozial abgesichert?
Alle üblichen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften eines normalen Arbeitsverhältnisses wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch, Arbeitsschutz, Schwerbehinderten- und Mutterschutz sowie Kündigungsfristen gelten genauso für Dich als Beschäftigten in der Leiharbeit. Löhne und Gehälter müssen Dir auch für gesetzliche Feiertage gezahlt werden.
Außerdem muss sich Dein Arbeitgeber an den Beiträgen zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung beteiligen und Dich als Mitarbeiter bei der Unfallversicherung anmelden. Da die Arbeitnehmerüberlassung genehmigungspflichtig ist, müssen auch die Arbeitsbehörden die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei den Leiharbeitsfirmen überwachen.
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